Home Rauchmelder Gesetzliche Vorgaben

Rauchmelder Gesetz

 

Gesetzgebung in Deutschland

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:

Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
bis Juli 2012

Saarland (2004)
- in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein (2004)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.08)

Hessen (2005)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
bis 2014

Hamburg (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
bis zum 31. Dezember 2010

Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen 
bis zum 31. Dezember 2009

Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer 
- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Bremen (Mai 2010)
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
bis Ende 2015

Sachsen-Anhalt (2009)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
bis 31. Dezember 2015