Gesetzgebung in Deutschland
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:
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Rheinland-Pfalz (2003) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
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Saarland (2004) - in Neu- und Umbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen
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Schleswig-Holstein (2004) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.08)
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Hessen (2005) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014
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Hamburg (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010
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Mecklenburg-Vorpommern (2006) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
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Thüringen (2008) - in Neu- und Umbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen
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Bremen (Mai 2010) - in Neu-, Um- und Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2015
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Sachsen-Anhalt (2009) - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
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